Re: Wechsel der Krankenkasse eines AZUBIS (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Dienstag, 25.03.2003, 09:34 (vor 7916 Tagen) @ Sabine Nimz

Die 18-monatige Kündigungsfrist gilt für alle Versicherten, also auch für Azubis.
Allerdings besteht durch die Beitragssatzerhöhung ein Sonderkündigungsrecht:
Kündigung zum 31.05. (noch im März eingeben)


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