Re: Kann ich Kassenwechsel noch rückgängig machen? (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Freitag, 04.04.2003, 15:11 (vor 7905 Tagen) @ Brandel

Natürlich besteht die Möglichkeit, den Antrag bis zum Beginn der Mitgliedschaft zu widerrufen. Sollten mehrere Mitgliedschaftserklärungen bei unterschiedlichen Krankenkassen bestehen, so kommt bei der Kasse eine Mitgliedschaft zustande, die den aktuellsten Antrag (Eingangsstempel) vorweisen kann.
Ich würde aber trotzdem empfehlen, den Antrag bei der Taunus zu widerrufen. Sicherheitshalber aber den Arbeitgeber informieren, wer weiß ob sonst alles klar geht...


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