Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Bernd Fischer @, Sonntag, 06.04.2003, 18:05 (vor 7901 Tagen)

Wie verhält es sich eigentlich, wenn die Krankenkasse anläßlich einer Beitragserhöhung fristgerecht mittels Einschreiben / Rückschein gekündigt wurde, diese aber nicht fristgerecht die Kündigungsbestätigung zuschickt.

Die Vorlage der Kündigungsbestätigung ist ja bekanntlich Voraussetzung, um sich bei einer neuen Kasse anmelden zu können.

Klar ist wohl, dass man dann notgedrungen Mitglied in der alten Kasse bleibt. Ist diese mir dann aber aufgrund der nicht fristgerecht zugesandten Kündigungsbestätigung nicht schadenersatzpflichtig, da ich bei der neuen Kasse bei rechtzeitigem Wechsel ggf. ja geringere Beiträge gezahlt hätte?

Re: Kassenwechsel

Tobi @, Montag, 07.04.2003, 10:17 (vor 7900 Tagen) @ Bernd Fischer

Rechtlich besteht kein Anspruch: In dem entsprechenden Rundschreiben ist festgelegt, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber die Mitgliedschaftsbescheinigung vorlegen muß. Das bedeutet auch, dass er sich um die Einhaltung der Fristen kümmern muß.
Die meisten Kassen übernehmen diesen Vorgang als Service, man hätte aber nur eine Chance, wenn dies die Kasse schriftlich zugesichert hätte!
Es gibt aber viele Fälle, in denen die Kasse freiwillig Schadensersatz geleistet hat!

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