Re: Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Rechtlich besteht kein Anspruch: In dem entsprechenden Rundschreiben ist festgelegt, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber die Mitgliedschaftsbescheinigung vorlegen muß. Das bedeutet auch, dass er sich um die Einhaltung der Fristen kümmern muß.
Die meisten Kassen übernehmen diesen Vorgang als Service, man hätte aber nur eine Chance, wenn dies die Kasse schriftlich zugesichert hätte!
Es gibt aber viele Fälle, in denen die Kasse freiwillig Schadensersatz geleistet hat!
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- Kassenwechsel -
Bernd Fischer,
06.04.2003, 18:05
- Re: Kassenwechsel - Tobi, 07.04.2003, 10:17