Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Wie verhält es sich eigentlich, wenn die Krankenkasse anläßlich einer Beitragserhöhung fristgerecht mittels Einschreiben / Rückschein gekündigt wurde, diese aber nicht fristgerecht die Kündigungsbestätigung zuschickt.
Die Vorlage der Kündigungsbestätigung ist ja bekanntlich Voraussetzung, um sich bei einer neuen Kasse anmelden zu können.
Klar ist wohl, dass man dann notgedrungen Mitglied in der alten Kasse bleibt. Ist diese mir dann aber aufgrund der nicht fristgerecht zugesandten Kündigungsbestätigung nicht schadenersatzpflichtig, da ich bei der neuen Kasse bei rechtzeitigem Wechsel ggf. ja geringere Beiträge gezahlt hätte?