Re: Kein Kündigungsrecht bei Fusion? (Krankenkassenrecht)

Andreas @, Donnerstag, 15.05.2003, 07:29 (vor 7862 Tagen) @ magic

Hallo,

ja das ist so. Liegt darin, dass es ein Sonderkündigungsrecht nur bei Beitragserhöhungen einer Krankenkasse gibt ( § 175 Abs. 4 SGB V ).

Bei einer Fusion entsteht eine neue Kasse. Somit greift diese Regelung nicht.

Gruß
Andreas


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