Re: Kein Kündigungsrecht bei Fusion? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ja das ist so. Liegt darin, dass es ein Sonderkündigungsrecht nur bei Beitragserhöhungen einer Krankenkasse gibt ( § 175 Abs. 4 SGB V ).
Bei einer Fusion entsteht eine neue Kasse. Somit greift diese Regelung nicht.
Gruß
Andreas
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- Kein Kündigungsrecht bei Fusion? -
magic,
14.05.2003, 17:12
- Re: Kein Kündigungsrecht bei Fusion? - Andreas, 15.05.2003, 07:29