Kein Kündigungsrecht bei Fusion? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wie ich gehört habe, hat man bei einer KK-Fusion kein
sonderkündigungsrecht, auch wenn der Beitrag steigt.
Stimmt das? Wo wird das gesetzlich geregelt?
greetings
magic
Re: Kein Kündigungsrecht bei Fusion?
Hallo,
ja das ist so. Liegt darin, dass es ein Sonderkündigungsrecht nur bei Beitragserhöhungen einer Krankenkasse gibt ( § 175 Abs. 4 SGB V ).
Bei einer Fusion entsteht eine neue Kasse. Somit greift diese Regelung nicht.
Gruß
Andreas