Kein Kündigungsrecht bei Fusion? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wie ich gehört habe, hat man bei einer KK-Fusion kein
sonderkündigungsrecht, auch wenn der Beitrag steigt.
Stimmt das? Wo wird das gesetzlich geregelt?
greetings
magic
Hallo,
wie ich gehört habe, hat man bei einer KK-Fusion kein
sonderkündigungsrecht, auch wenn der Beitrag steigt.
Stimmt das? Wo wird das gesetzlich geregelt?
greetings
magic
Hallo,
ja das ist so. Liegt darin, dass es ein Sonderkündigungsrecht nur bei Beitragserhöhungen einer Krankenkasse gibt ( § 175 Abs. 4 SGB V ).
Bei einer Fusion entsteht eine neue Kasse. Somit greift diese Regelung nicht.
Gruß
Andreas