Kein Kündigungsrecht bei Fusion? (Krankenkassenrecht)

magic, Mittwoch, 14.05.2003, 17:12 (vor 7863 Tagen)

Hallo,

wie ich gehört habe, hat man bei einer KK-Fusion kein
sonderkündigungsrecht, auch wenn der Beitrag steigt.
Stimmt das? Wo wird das gesetzlich geregelt?

greetings
magic

Re: Kein Kündigungsrecht bei Fusion?

Andreas @, Donnerstag, 15.05.2003, 07:29 (vor 7862 Tagen) @ magic

Hallo,

ja das ist so. Liegt darin, dass es ein Sonderkündigungsrecht nur bei Beitragserhöhungen einer Krankenkasse gibt ( § 175 Abs. 4 SGB V ).

Bei einer Fusion entsteht eine neue Kasse. Somit greift diese Regelung nicht.

Gruß
Andreas

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