Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Es ist eigentlich - für ein Gesetz - ganz einfach:
Kündigung auf Ende des übernächsten Monats, der auf die BS-Erhöhung folgt (Monat der Erhöhung = Juli, nächster Monat = August, übernächster Monat = September).
Die Kasse ist übrigens verpflichtet, Dir innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen, welche die neue Krankenkasse benötigt (Dauer aber i.d.R. länger - nicht nur bei BKK"N!).
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- Frage zu Sonderkündigungsrecht -
Katinka,
18.05.2003, 14:42
- Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht -
Tobi,
18.05.2003, 16:20
- Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht -
katinka,
18.05.2003, 16:49
- Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht - Tobi, 19.05.2003, 08:26
- Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht -
katinka,
18.05.2003, 16:49
- Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht -
Tobi,
18.05.2003, 16:20