Frage zu Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Also nun weiß ich langsam aus verschiedenen Quellen das die ESSANELLE zum 1.7.03 erhöhen wird. Über die Höhe scheint noch nichts entschieden aber egal, hauptsache die Chance ergreifen diesen Laden wieder verlassen zu können. Ich habe gelesen ich kann bei Erhöhung eine sofortige Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten einreichen. Kann ich denn erst ab dem Zeitpunkt der Erhöhung, also in diesem Falle dem 1.7.03, kündigen und bin dann hoffentlich zum 1.9.03 bei ner vernünftigen Kasse oder ist es eventuell auch jetzt schon möglich,denn daß erhöht wird steht ja definitiv fest.
Danke vorab für eurer Antworten!
Gruß Katinka
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Hallo Katinka!
Das Sonderkündigungsrecht wegen einer Beitragssatzerhöhung tritt auch erst mit der Beitragssatzerhöhung in Kraft.
Sollte also die BKK Essanelle wirklich zum 01.07.2003 den BS anheben, würde dies eine Kündigung auf den 30.09.2003 (mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats) möglich machen. Die Kündigung muß aber im Juli bei der Kasse eingehen!
Grüße,
Tobi
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Danke Tobi für die, leider schlechte, Nachricht. So ganz verstehe ich es aber immer noch nicht! Wenn die Kündigung dort am 1.7. per Einschreiben vorliegt, dann halte ich doch die zweimonatige Frist mit den Monaten Juli und August ein und bin so doch schon ab dem 1.9. wieder ""frei"" und nicht erst zum 1.10. wie Du es schreibst, oder??? Du merkst schon ich kann es kaum erwarten nie wieder was mit Essanelle zu tun zu haben.....
Gruß Katinka
PS: Die geplante Erhöhung wurde mir übrigens inzwischen selbst von Mitarbeitern des Essanelle ""Service-Centers"" bestätigt!!!
Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht
Es ist eigentlich - für ein Gesetz - ganz einfach:
Kündigung auf Ende des übernächsten Monats, der auf die BS-Erhöhung folgt (Monat der Erhöhung = Juli, nächster Monat = August, übernächster Monat = September).
Die Kasse ist übrigens verpflichtet, Dir innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen, welche die neue Krankenkasse benötigt (Dauer aber i.d.R. länger - nicht nur bei BKK"N!).