Re: Wann kann ich wechseln? (Krankenkassenrecht)
Die 18-Monats-Frist stimmt zwar, allerdings hängt diese mit der Versicherungs- und nicht mit der Beschäftigungsdauer zusammen:
Wer ab dem 01.01.2002 eine neue Krankenkasse wählt, ist an diese Wahl 18 Monate gebunden.
Ansonsten besteht ein 2-monatiges Kündigungsrecht:
Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse im Juni, Kündigung auf den 31.08.2003