Befreiung von Zuzahlungen (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe vor meine Krankenkasse zu wechseln, kann mich momentan zwischen 2 nicht endscheiden.
a).BKK 24
b).BKK Essanelle
Weiß jemand, ob die Möglichkeit besteht, bei chronischen Erkrankungen von den Kosten für einen Heilpraktiker, befreit zu werden?
LG
Anette
Re: Befreiung von Zuzahlungen
Tobi , Dienstag, 03.06.2003, 11:48 (vor 7847 Tagen) @ Anette
Hallo Anette!
Die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen sowie von diesen verordneten Arzneimittel dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen werden. Dies gilt dann auch bei einer Befreiung wg. chronischer Erkrankungen.
Solche Leistungen kann man z.B. über eine Zusatzversicherung abdecken.
Re: Befreiung von Zuzahlungen
anette , Dienstag, 03.06.2003, 12:28 (vor 7847 Tagen) @ Tobi
Hey Tobi,
super danke für den Tipp.Bin jetzt auch drauf gekommen über
compare24, mit der Zusatzversicherung.Danke trotzdem.
Allgemein:ist jemand von Mitglied bei BKK 24 oder BKK Essanelle???????
Ich tendiere mehr zu BKK 24, was ist besser laut Euren Erfahrungen?
Re: Befreiung von Zuzahlungen
Oliver S. , Freitag, 06.06.2003, 15:00 (vor 7844 Tagen) @ anette
Hallo Anette,
leider kenne ich die BKK24 nicht, von daher kann ich zu dieser BKK nichts sagen. Ich bin seit 01.04.2003 Mitglied der BKK Essanelle und bin dort sehr zufrieden. (Allerdings muß ich vorsichtig sein, nicht jeder hatte bisher soviel Glück bei der Essanelle) Der Service ist gut, die Mitarbeiter sind kompetent und hilfsbereit, aber momentan ziemlich ausgelastet. Ich kann Dir nur über meine Erfahrungen, die ich bis dato mit der BKK Essanelle gemacht habe berichten und die waren Positiv.
Schönen Gruß
Re: Befreiung von Zuzahlungen
Michael, Sonntag, 08.06.2003, 00:26 (vor 7842 Tagen) @ Oliver S.
also ich bin bei einer krankenkasse tätig, ich würde derzeit von der BKK Esannelle und TAUNUS generell ablehnen da diese zwar derzeit die günstigsten sind und daher mit den aufnahmen nicht hinterher kommen. ausserdem weiten sich diese derzeit im bundesgebiet durch neue geschäftsstellen aus und diese erhöhten verwaltungskosten werden sich schnell auf den beitragssatz umschlagen!
ich würde da schon eher die bkk mobil oil empfehlen , die haben einen günstigen beitragssatz (12.2%) und ihren zulauf können die schon besser abfangen (bin aber nicht dort tätig)
zu der zuzahlungsbefreiung: heilpraktiker werden nicht durch die gesetzlich bezahlt, jedoch machen manche zugelassene ärzte sowas noch mit nebenbei - vielleicht wäre da irgendeine homöiopatische (oder so behandlung möglich, die er dann anders mit der krankenkasse abrechnet. - nur als tip -