Zahnarzt Bonusheft (Krankenkassenrecht)

Jens @, Montag, 30.06.2003, 19:08 (vor 7819 Tagen)

Aus langjähriger Gewohnheit führe ich immer noch ein Bonusheft für meinen jährlichen Zahnarztbesuche.
Das Bonusheft habe ich vor Jahren von meiner Krankenkasse bekommen (damals DAK) und so wie ich es verstanden habe, sollte ich hier meine jährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt bestätigen lassen. Vor kurzem wäre mir das Heft beinah abhanden gekommen.
Jetzt frage ich mich, ist das Bonusheft eigentlich noch von Bedeutung?
Bei regelmäßigen Zahnarztbesuch bekomme ich doch Preisnachlaß für die nächste größere Zahnbehandlung, oder?
Werden die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen auch irgendwo zentral gespeichert und wie funktioniert dieses?

Re: Zahnarzt Bonusheft

Tobi @, Dienstag, 01.07.2003, 14:34 (vor 7819 Tagen) @ Jens

Hallo Jens!

Ja, das Bonusheft ist von Bedeutung, und zwar von großer:
Grundsätzlich beteiligt sich die Krankenkasse beim Zahnersatz mit 50 %.
Wer regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt geht bekommt einen höheren Zuschuß:
- 60 %: regelmäßig die letzten 5 Jahre (einmal im Jahr)
- 65 %: regelmäßig die letzten 10 Jahre ("")

In der Praxis sieht es dann so aus, dass das Bonusheft bei der Krankenkasse eingereicht wird und diese über den Arztstempel und das Datum die Höhe der Beteiligung festlegt.
Es ist aber auch nicht so schlimm, wenn das Bonusheft abhanden kommt: Der Zahnarzt hat alle Behandlung gespeichert bzw. in seinen Akten, so dass die Krankenkasse oder der Patient die Stempel nachtragen kann.

Re: Oder mal aus der Praxis geplaudert..

Joey @, Dienstag, 01.07.2003, 21:57 (vor 7818 Tagen) @ Tobi

Die GKV kann meines Wissens keine regelmäßigen Zahnarztbesuche nachvollziehen (Jedenfalls nicht ohne ""herumwühlen"" in den Akten)! Entweder man hat sein Bonusheft oder der Zahnarzt kann es bestätigen oder man bekommt halt 50%/60%!
M. E. kann eine Krankenkasse wenigstens hier mal Kulanz walten lassen! Ist aber eine Ermessensentscheidung eines jeden einzelnen Mitarbeiters!

Re: Oder mal aus der Praxis geplaudert..

Laudrup @, Mittwoch, 02.07.2003, 22:01 (vor 7817 Tagen) @ Joey

""M. E. kann eine Krankenkasse wenigstens hier mal Kulanz walten lassen! Ist aber eine Ermessensentscheidung eines jeden einzelnen Mitarbeiters!""

Falsch, denn hier verliert der Zahnarzt bares Geld, wenn jemandem mehr Bonus zugesprochen wird als er Anspruch hat. Wenn man den Zahnärzten Geld wegnehmen will, reagieren die sehr gereizt...
Die Kasse hat hier keinen Ermessensspielraum, da diese Bonusregelung fest im Gesetz verankert ist.

Re: Oder mal aus der Praxis geplaudert..

Joey @, Donnerstag, 03.07.2003, 19:36 (vor 7816 Tagen) @ Laudrup

... hierzu äussere ich mich in Kürze, mache mich mal schlau!

Aber ich vergesse es nicht!

Gruss
Joey!

Re: Oder mal aus der Praxis geplaudert..

Casablanca @, Donnerstag, 03.07.2003, 20:09 (vor 7816 Tagen) @ Laudrup

Es ist auch fest im Gesetz verankert, das Wirtschaftlichkeitsgebot von seiten der Leistungserbringer (auch Ärzte) zu beachten. Da passt Billig-Importierter ZE, welcher zu Landesüblichen Sätzen abgerechnet wird, um sich persönlich zu bereichern, auch nicht rein.

Das kleinere Übel wäre hier also eine evtl. nicht zustehende Bonusgewährung. Allerdings sollte man nicht den Anspruch erheben, wenn jedes zweite Jahr der Zahnarztbesuch geschludert wurde. Aber wenn auf 10 Jahre ein Jahr fehlt, wird vielfach der Bonus zu 15% (also gesamt 65 %) gewährt.

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