Wechlche Fristen - vom Studenten zum Azubi ?? (Krankenkassenrecht)

Kirsten, Sonntag, 13.07.2003, 15:35 (vor 7807 Tagen)

Hallo!!
Welche Fristen muss ich einhalten?
Im August fange ich eine Ausbildung an, bisher bin ich aber noch eingeschriebene Studentin. Die 2 Monate Kündigungsfrist gelten dann doch auch für mich? Oder ist es was anderes, weil es ja ein Arbeitsplatzwechsel ist? Oder ist es noch etwas anderes, weil sich mein Status bei der KK ändert??
Und wen ich meine jetzige Kasse kündige, dann zum 31.07. oder zum 30.09. ??
Wäre toll, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet!!

Re: Wechlche Fristen - vom Studenten zum Azubi ??

Michael, Sonntag, 13.07.2003, 18:16 (vor 7806 Tagen) @ Kirsten

Hi Kirsten,

wenn du deine Krankenkasse wechseln möchtest, dann mußt du im Juli zum 30.09.03 kündigen. dabei spielt es keine rolle ob du zum 1.8. einen arbeitgeberwechsel oder statuswechsel hast...

Re: Wechlche Fristen - vom Studenten zum Azubi ??

Laudrup @, Sonntag, 13.07.2003, 19:12 (vor 7806 Tagen) @ Kirsten

Leider hast Du nicht geschrieben, ob Du noch in der Familienversicherung bist. Solltest Du das nicht sein, dann gilt die Antwort von Michael. Sollte dem so sein, kannst Du natürlich sofort bei Ausbildungsbeginn in die Kasse Deiner Wahl.

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