Re: Wechselbedingung bei Heirat (Krankenkassenrecht)

rammel, Donnerstag, 17.07.2003, 09:11 (vor 7799 Tagen) @ mux

Wenn du dich bei deinem Ehepartner familienversichert wirst, dann brauchst du deine freiwillige Versicherung nicht zu kündigen, da die Familienversicherung in dem Moment vorang hat!


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