Wechselbedingung bei Heirat (Krankenkassenrecht)
Hallo Leute,
aufgrund meiner Heirat brauche ich in Zukunft keine freiwillige Versicherung mehr zu bezahlen. Gelten dafür Kündigungsfristen?
mux
Re: Wechselbedingung bei Heirat
hallo, ja die selben wie für pflichtversicherte! wenn du jetzt im juli kündigst, dann zum 30.09.03.
Re: Wechselbedingung bei Heirat
Man muß aber auch die Satzung der Krankenkasse berücksichtigen
Die kann zum Beispile kürzere oder keine kündigungsfristen verlangen
Re: Wechselbedingung bei Heirat
Wenn du dich bei deinem Ehepartner familienversichert wirst, dann brauchst du deine freiwillige Versicherung nicht zu kündigen, da die Familienversicherung in dem Moment vorang hat!
Re: Wechselbedingung bei Heirat
Schliesse mich voll und ganz RAMMEL an.