Wechselbedingung bei Heirat (Krankenkassenrecht)

mux @, Mittwoch, 16.07.2003, 13:20 (vor 7800 Tagen)

Hallo Leute,
aufgrund meiner Heirat brauche ich in Zukunft keine freiwillige Versicherung mehr zu bezahlen. Gelten dafür Kündigungsfristen?
mux

Re: Wechselbedingung bei Heirat

Michael, Mittwoch, 16.07.2003, 14:18 (vor 7800 Tagen) @ mux

hallo, ja die selben wie für pflichtversicherte! wenn du jetzt im juli kündigst, dann zum 30.09.03.

Re: Wechselbedingung bei Heirat

Jammi, Mittwoch, 16.07.2003, 15:26 (vor 7800 Tagen) @ Michael

Man muß aber auch die Satzung der Krankenkasse berücksichtigen

Die kann zum Beispile kürzere oder keine kündigungsfristen verlangen

Re: Wechselbedingung bei Heirat

rammel, Donnerstag, 17.07.2003, 09:11 (vor 7800 Tagen) @ mux

Wenn du dich bei deinem Ehepartner familienversichert wirst, dann brauchst du deine freiwillige Versicherung nicht zu kündigen, da die Familienversicherung in dem Moment vorang hat!

Re: Wechselbedingung bei Heirat

Daniel @, Mittwoch, 23.07.2003, 21:07 (vor 7793 Tagen) @ rammel

Schliesse mich voll und ganz RAMMEL an.

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