Re: wie lange bekommt man Krankengeld, und was ist danach ??? (Krankenkassenrecht)

Daniel @, Mittwoch, 23.07.2003, 21:05 (vor 7793 Tagen) @ a

Ich würde allerdings vorher empfehlen, eine Reha-Massnahme
gemäss § 51 SGB V über die BFA oder die LVA zu machen,
da man aus dieser evtl. erwerbsunfähig entlassen wird, was
in vielen Fällen zur Rente führt.

Ab und zu zahlt auch das Arbeitsamt nach Leistungsablauf
des Krankengeldes auch noch für eine Zeit Arbeitslosengeld. Da sollte man sich auf jeden Fall beim Arbeitsamt
erkundigen.


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