SONDERKÜNDIGUNG BEI FUSION? (Krankenkassenrecht)
Hallo Leutchen,
viele schreiben im Forum, dass man bei Fusionen kein Sonderkündigungsrecht hat.
DAS STIMMT NICHT GANZ!
Ich zitiere aus der aktuellen Finanztest August 2003:
""Grundsätzlich hat die KK Recht, wenn sie darauf hinweist, dass nach einer Fusion von BKKen der Beitragssatz erhöht werden kann. Allerdings ist für diesen Fall rechtlich noch nicht endgültig entschieden, ob die Kassenmitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben oder nicht.
Das BVA [...] vertritt die Auffassung, dass eine Fusion rechtlich die Entstehung einer neuen Kasse sei, in die der Kunde eintritt. [...] ein Kassenwechsel [sozusagen]. Dann gebe es kein Sonderkündigungsrecht und die Versicherten seien 18 Monate an die neue Kasse gebunden.
Der Bundesverband der BKKen hat seinen Mitgliedskassen allerdings empfohlen, Wechselwillige nicht mit Gewalt festzuhalten. Inwieweit sich die einzelnnen Kassen an die Empfehlung halten, bleibt ihnen überlassen.""
Also abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse.
Mfg
Maxim
Re: SONDERKÜNDIGUNG BEI FUSION?
Soll das heißen, dass man normalerweise ab dem Zeitpunkt der Fusion 18 Monate an die neue fusionierte Kasse gebunden ist? Unabhängig davon, wie lange man schon vorher bei einer der Kassen versichert war? Z.B. Eintritt in eine Kasse am 01.01.03, Kasse fusioniert und erhöht den Beitrag zum 01.01.04. Ist man bis 01.07.05 gebunden, oder bis zum 01.07.04? Vielen dank im voraus für kompetente Antworten.
Gruß
Andreas
Re: SONDERKÜNDIGUNG BEI FUSION?
nein,
da zählen die vorversicherungszeiten dazu.
es beginnt definitiv keine neue 18 monatsfrist
Re: SONDERKÜNDIGUNG BEI FUSION?
@ Maxim:
Leider hält der Bundesverband der BKK nicht mehr
an dieser These fest. Das BVA schert sich leider
auch nicht (mehr) um diese Thematik, so dass man
bei Fusionen schlechte Karten hat.
Mein Tipp: von Anfang an die Finger von den BKK"n lassen !!!