Re: Beiträge für Studenten (Krankenkassenrecht)

Daniel @, Mittwoch, 23.07.2003, 08:01 (vor 7793 Tagen) @ Vladimir

Die Studentenversicherung (kurz KVdS) endet mit dem
14. Fachsemester oder mit Vollendung des 30. Lebens-
jahres.

Ich würde Dir raten, Dir trotz höherer Beiträge eine Kasse
vor Ort zu suchen, die Dir im Notfall auch zur Seite
steht.


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