Berechnung Kassenbeiträge (Krankenkassenrecht)

Ute @, Montag, 04.08.2003, 21:42 (vor 7781 Tagen)

Wie/Wo kann ich überprüfen, ob mein AG die korrekten Beiträge an die Krankenkasse abführt? Brutto mal Beitragssatz haut beim mir nicht hin! Wie berechnen sich die Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze? Zählen 13. u. 14. Gehalt mit rein? Danke schon jetzt

Re: Berechnung Kassenbeiträge

Lui, Montag, 04.08.2003, 21:59 (vor 7781 Tagen) @ Ute

Hallo Ute,

um es genau zu überprüfen, bräuchte man natürlich Zahlen, aber die willst Du vermutlich nicht nennen.
Wenn Du allerdings mit dem vollen Beitragssatz gerechnet hast, stimmt das ganze nicht. Der Gesamtbeitrag teilt sich in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf. Bei einem KV-Beitrag von beispielsweise 13 % zahlst Du 6,5 % und Dein AG ebenfalls.
Das 13. und 14. Gehalt zählt mit, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (übrigens eine jährliche Grenze) noch nicht erreicht ist.

Re: Berechnung Kassenbeiträge

haddaw, Mittwoch, 06.08.2003, 11:32 (vor 7779 Tagen) @ Ute

Hallo Ute,

hier zwei internetseiten, auf denen du deine abgaben genau berechnen kannst:

http://www.lohn1.de/monster/steuer.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

zur frage ""wie berechnen sich die beiträge über der beitragsbemessungsgrenze"": die bezeichnung beitragsbemessungsgrenze besagt, dass auch nur bis zu diesem einkommen (JAHRESEINKOMMEN) beiträge erhoben werden. von dem verdienst, der oberhalb der bbm liegt, werden keine versicherungsbeiträge abgeführt.
es zählt immer das jahreseinkommen, egal ob in 12, 13 oder 14 ""raten"" gezahlt.

ich hoffe, konnte dir helfen...

Re: Berechnung Kassenbeiträge

Tobi @, Donnerstag, 07.08.2003, 10:35 (vor 7778 Tagen) @ Ute

Hallo Ute!

Deine Beiträge müßtest du ganz einfach nachrechnen können:
3.450,- * 1/2 Beitragssatz, auf 2 Kommastellen runden und * 2 gibt den Gesamtbeitrag.

Re: Berechnung Kassenbeiträge --> Danke !

Ute @, Donnerstag, 07.08.2003, 21:27 (vor 7778 Tagen) @ Ute

Danke für die Unterstützung ! Ich habe mir die Zusammenhänge erklären lassen. Bei Arbeitnehmern, welche durch ein 13. oder 14. Gehalt über die Beitragsbemessungsgrenze kommen, wird bereits am Beginn des Jahres der max. Beitragssatz angesetzt. Dafür wird dieser zum Ende des Jahres, wenn die zusätzlichen Gehälter gezahlt werden, nur einmal zum Ansatz gebracht. So weit, so gut. Krass finde ich nur, daß ich bereits am Beginn des Jahres beitragsmäßig in Vorleistung gehe für ein Einkommen, was ich erst zum Ende des Jahres erhalte. Wenn es auch nicht die Masse ist, letztlich wird mir dadurch ein Teil Liquidität über das Jahr hinweg entzogen, ohne daß ich einen Mehrwert erhalte. Aber das muß wohl so sein !?

Gruß Ute.

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