18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)??? (Krankenkassenrecht)

Klemo @, Mittwoch, 13.08.2003, 20:15 (vor 7776 Tagen)

Moin!
Hab mal ´ne Frage.
Wenn die TaunusBKK zum 01.10.03 fusioniert, gilt die 18Monateregel ab dem 01.10.03, oder ab dem Zeitpunkt, zu dem ich Mitglied bei der TaunusBKK wurde?????

Re: 18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)???

Badmadge @, Donnerstag, 14.08.2003, 01:15 (vor 7775 Tagen) @ Klemo

Hallo!
Soviel mir bekannt ist gilt die 18 Monateregel ab der Fusion, allerdings kanst Du wenn dadurch die Beiträge steigen Kündigen! Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf das Sonderkündigungsrecht! :-(

Re: 18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)???

Andreas @, Donnerstag, 14.08.2003, 07:40 (vor 7775 Tagen) @ Klemo

Hallo,

es verhält sich so:
die Bindungswirkung gilt nicht ab der Fusion, sondern ab Beginn Deiner Mitgliedschaft. Alles andere wäre auch unlogisch, da allein durch die Fusion ja kein Sonderkündigungsrecht entsteht und du dann wesentlich länger als 18 Monate gebunden wärst.

Da die Taunus BKK zum 01.09.03 die Beiträge erhöht, hast Du bis 31.10.03 die Möglichkeit, von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Re: 18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)???

Ulrich, Freitag, 15.08.2003, 13:36 (vor 7774 Tagen) @ Andreas

Leider falsch: Das Kündigungsrecht ist zeitlich nicht befristet. Du kannst auch noch nach dem 31.10. kündigen.

Gruß, Uli

Re: 18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)???

Klemo @, Freitag, 15.08.2003, 14:15 (vor 7774 Tagen) @ Ulrich

Dachte, dass ich das Sonderkündigungsrecht nach der Fusion nicht mehr habe, da ja dann die TaunusBKK ""in diesem Sinne"" nicht mehr besteht, sondern rechtlich eine neue Krankenkasse entstanden ist!?!?!?!?

Kündigungsrecht - Fachmänner und -frauen: Hilfe!!

Ulrich, Freitag, 15.08.2003, 16:40 (vor 7774 Tagen) @ Klemo

Hallo!

Eigentlich hatte ich das so verstanden, dass die alten Rechte bestehen bleiben. Du nimmst also Dein altes Recht auf Sonderkündigung mit in die Mitgliedschaft der neuen Kasse. Die 18-Monats-Frist zur ordentlichen Kündigung läuft schließlich ebenfalls weiter.

Liebe KK-Mitarbeiten und SGB-Spezies: ist das richtig???
Danke im Voraus!

Gruß, Uli

hierzu läuft eine Anfrage beim Bundesversicherungsamt

Guido Urhahn-Debatin @, Sonntag, 17.08.2003, 09:58 (vor 7772 Tagen) @ Ulrich

Hallo BKK Taunus-Mitglieder!

Auf unseren Seiten haben sich auch viele diese Frage gestellt und eine direkte Antwort konnte auch noch keiner geben.
Wir haben daher die BKK Taunus und parallel das Bundesvericherungsamt hierzu befragt.

http://www.billiger-krankenversichert.de/news/2003_06.htm

Antworten stehen leider immer noch aus.

MfG
Guido

Re: hierzu läuft eine Anfrage beim Bundesversicherungsamt

Hansjürgen, Sonntag, 17.08.2003, 10:52 (vor 7772 Tagen) @ Guido Urhahn-Debatin

... na ich bin sicher, Sie halten uns hier auf dem Laufenden.

Gruß,
Hansjürgen

Re: hierzu läuft eine Anfrage beim Bundesversicherungsamt

Laudrup @, Dienstag, 19.08.2003, 17:23 (vor 7770 Tagen) @ Hansjürgen

Eine Fusion löst kein Sonderkündigungsrecht aus.

@MLaudrup

Franz, Mittwoch, 20.08.2003, 18:54 (vor 7769 Tagen) @ Laudrup

Korrekt ist, daß eine Fusion allein kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Da die Taunus jedoch zum 01.09.2003 eine Beitragserhöhung durchführen wird, wird dadurch ein Sonderkündigungsrecht ausgelöst. Die Beitragserhöhung kommt nicht im Zuge der Fusion mit der Forum BKK zustande, so daß weiterhin ein Sonderkündigungsrecht erhalten bleibt.

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