geöffnet: aber für wen ? (Krankenkassenrecht)

Nuß des Tages, Dienstag, 16.09.2003, 13:27 (vor 7738 Tagen)

Hier wieder mal eine Frage die Experten:
was ist mit der Begrenzung auf bestimmte Bundesländer wirklich gemeint ?

Der Hauptwohnsitz des Versicherten ?
Sein Nebenwohnsitz ?
Der Sitz des Arbeitgebers ?
Der wirkliche Arbeitsplatz ?

Was passiert eigentlich, wenn man sich durch Arbeitgeberwechsel oder Wohnortwechsel in einem ""verbotenen"" Bundesland aufhält ? Zwangsweiser Kassenwechsel ? Wäre die geschickte Verlagerung von Haupt/Nebenwohnsitzen (irgendeiner in der Familie gibt einem sicher einen Mietvertrag ...) nicht eine ideale Möglichkeit für Kassenhopper, die 18-Monate-Grenze zu umgehen ? Was ist, wenn man sich schlichtweg als ""Wohnsitzloser"" meldet ?

Re: geöffnet: aber für wen ?

Ulrich, Mittwoch, 17.09.2003, 13:45 (vor 7737 Tagen) @ Nuß des Tages

Hallo Nuß!

Ich versuch"s mal:

1. Für die Kassenwahl gilt entweder der Sitz Deines Arbeitsgebers (Adresse im Arbeitsvertrag) oder Dein erster Wohnsitz. Was allerdings bei Wohnsitzlosen passiert weiß ich auch nicht.

2. Ein Umzug in ein Bundesland, in dem Deine Kasse nicht geöffnet ist bedeutet für Dich kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst nämlich weiterhin in der Kasse versichert bleiben. Ähnliches Beispiel: Es können auch noch Leute in der Bundesknappschaft versichert sein, die die Voraussetzungen (Angestellter im öff. Dienst?) nicht mehr erfüllen. Nur: einmal raus aus der Kasse bedeutet dann für immer raus (oder zumindest so lange, bis Du wieder zurückziehst).
Für Dich könnte im anderen Fall sogar ein Nachteil entstehen, wenn Deine (billige) Krankenkasse im neuen Bundesland nicht geöffnet ist und Du eine teurere wählen müsstest.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Vielleicht liest Du selber mal im SGB nach.

Gruß, Ulrich

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