Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Mischa @, Dienstag, 23.09.2003, 09:59 (vor 7732 Tagen)

Hallo Leute,
ich habe vor einem Jahr zu der BKK KM gewechselt, und zwar zum 1.10.2002. Genau zu diesem Zeitpunkt fand eine Beitragssatzerhöhung statt. Meinen Antrag habe ich unterschrieben und an die Krankenkasse geschickt Ende August 2002. Die Beitragserhöhung wurde erst Anfang Oktober angekündigt.

Die Frage ist, ob in diesem Fall das Recht auf Sonderkündigung im Bezug auf diese Beitragssatzerhöhung gilt.

Danke für eure Antworten

Re: Sonderkündigungsrecht

Lui, Dienstag, 23.09.2003, 11:01 (vor 7732 Tagen) @ Mischa

Leider nein.
Genau diese Fallgestaltung hat das BVA kürzlich bewertet. Für den Eintritt des Sonderkündigungsrechts muß die Beitragssatzerhöhung in einer bereits bestehenden Mitgliedschaft eintreten.
Ist der Beginn der Mitgliedschaft gleich mit dem Zeitpunkt der Beitragssatzerhöhung, muß die Bindungsfrist eingehalten werden. Eine sofortige Kündigung ist nicht möglich, zumindest nicht sofort wirksam

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