Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem... (Krankenkassenrecht)
kündigen?
Hallo,
ich bin bei der BKK-Heilberufe und noch in der 18 Monatsfrist. Nun hab ich total verpennt das die zum 1.4. auf 14,8% erhöht haben.
Mehrfach habe ich jetzt gelesen, daß man danach jederzeit kündigen kann, ohne feste Frist.
Mich würde nun mal interessieren ob das so rechtlich abgesichert ist, eventuel mit Quellen.
Vielen Dank!
Ciao Jan
Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem...
Redaktion krankenkassentarife.de , Braunschweig, Mittwoch, 08.10.2003, 22:18 (vor 7716 Tagen) @ Jan Döbner
Sie können!
Quelle:
http://www.big-direkt.de/download/unternehmen/bva_sonderkuendigung.pdf
siehe auch: http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/forum&Pos=240 und ff.
Gruß, die Redaktion
Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem...
Jan Döbner , Donnerstag, 09.10.2003, 13:38 (vor 7715 Tagen) @ Redaktion krankenkassentarife.de
Erst mal vielen Dank für die Antwort. Allerdings weiß ich im Moment nicht was und wem ich glauben soll. Habe eben mit der AOK bei uns telefoniert, zu der ich zurück will, diese hat mir wieder erzählt das ich nur im Monat der Erhöhung, bzw. im Folgemonat kündigen kann.
Ich glaube nicht das dies die BKK anders sieht. Was soll ich nun machen? Hat jemand direkte Erfahrung mit diesem Vorgang?
Danke!
Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem...
Redaktion krankenkassentarife.de , Braunschweig, Donnerstag, 09.10.2003, 22:18 (vor 7715 Tagen) @ Jan Döbner
Zitat: [Die AOK] hat mir wieder erzählt das ich nur im Monat der Erhöhung, bzw. im Folgemonat kündigen kann.
Hier irrt die AOK! Die BIG-direkt hat das vom Bundesversicherungsamt klären lassen. (http://www.big-direkt.de/download/unternehmen/bva_sonderkuendigung.pdf) Das Sonderkündigungsrecht gilt unbegrenzt.
Wenn die AOK Sie als neues altes Mitglied nicht möchte, finden Sie sicher eine andere Kasse.
Mit freundlichen Grüßen,
die Redaktion
Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem...
Jan Döbner , Freitag, 10.10.2003, 06:27 (vor 7714 Tagen) @ Redaktion krankenkassentarife.de
Nun, ich habe diese pdf schon gelesen, nur ist diese anderthalbe Jahre alt. Ich könnte mir vorstellen das zwischenzeitlich wieder neue Regelungen getroffen wurden. Die AOK dürfte ja Interesse daran haben mich als Versicherten wieder zu bekommen, deshalb bin ich auch davon ausgegangen das man mir dort sicher den möglichen Weg nennt.
Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem...
Lui, Freitag, 10.10.2003, 08:36 (vor 7714 Tagen) @ Jan Döbner
"Hallo Jan,
es ist tatsächlich so, dass keine eindeutige gesetzliche Regelung besteht.
Allerdings haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen für eine zweimonatige Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ausgesprochen (12/2002). Angeblich halten sich alle Kassen daran. Deshalb auch die Auskunft Ihrer AOK-Geschäftsstelle.
Der Aussage der Redaktion muß ich widersprechen. Es kommt nicht darauf an, ob die AOK Sie als neues Mitglied möchte oder nicht; zunächst ist ausschlaggebend, ob Sie von der BKK eine Kündigungsbestätigung erhalten. Erst dann darf die neue Kasse eine Mitgliedschaftsbescheinigung ausstellen.
Die gesetzliche Neuregelung wird erst mit dem GMG kommen. Danach muß die Kündigung beim Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung erfolgen."
Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem...
Tobi , Freitag, 10.10.2003, 10:41 (vor 7714 Tagen) @ Lui
Diese 2-monats-Regelung wurde meines Wissens bei den Spitzenverbänden besprochen - es hat darüber allerdings keine Entscheindung gegeben. Und da im SGB beim Sonderkündigungsrecht keine Frist genannt wird, muß meiner Meinung die Kündigung immer akzeptiert werden...
Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem...
Redaktion krankenkassentarife.de , Braunschweig, Freitag, 10.10.2003, 12:26 (vor 7714 Tagen) @ Lui
Auch wenn sich die Spitzenverbände der Krankenkassen dafür ausgesprochen haben, das Sonderkündigungsrecht auf zwei Monate zu beschränken, eine Rechtswirkung geht davon nicht aus. Wenn der Gesetzgeber keine Frist vorsieht, dann gibt es auch keine. Punkt. Sonst könnte es ebenso sein, dass sich die Krankenkassen auf eine Frist von 2 Tagen einigen und somit das gesamte Kündigungsrecht unterhöhlen.
Dieser Standunkt wird auch von der Aufsichtsbehörde (BVA) vertreten. Man kann das als Gesetzeslücke interpretieren, es könnte aber auch ebenso vom Gesetzgeber so gewollt sein. Schließlich gab es im alten Gesetz ausdrücklich diese Frist, im neuen nicht.
Auch wenn sich alle Krankenkassen ""daran"" halten, die Geschäftsstelle darf hier in unseren Augen keine falschen Rechtsauskünfte geben. Auch wenn Ihr die Gesetzregelung (oder besser Nicht-Regelung) nicht passt.
Es bleibt zu hoffen, dass eine Gesetzes-Neuregelung im Interesse der Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bei einer Fusion einräumt.
Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion
PS: Dass die AOK jemanden als neues Mitglied nicht möchte, war natürlich ein wenig überspitzt. Wir können uns auch keine Krankenkasse vorstellen, die keine neuen Mitglieder möchte.