Befreiung von Zuzahlungen (Krankenkassenrecht)

sunshiner22 @, Dienstag, 09.12.2003, 16:22 (vor 7654 Tagen) @ Michael Herrmann

"Hallo Herr Herrmann,

es gibt ab 01.01.2004 keine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen mehr. Über dieses Datum ausgestellte Befreiungsausweise verlieren ihre Gültigkeit mit dem Jahreswechsel.
Folgende Regelungen gelten ab 01.01.2004 für den Bereich der Befreiungen:

Grundsätzlich beteiligen sich Versicherte bei allen Leistungen mit einer Zuzahlung von 10 % der Kosten. Die Beteiligungshöchstgrenze liegt bei 10,00 Euro; mindestens sind jedoch 5,00 Euro zuzuzahlen. Liegen die Kosten für eine Leistung unter 5,00 Euro wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt diese finanzielle Belastungsgrenze 1 %. Durch Kinderfreibeträge wird auf die besondere Situation von Familien Rücksicht genommen.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit.

Im einzelnen gelten folgende Regelungen:

Zuzahlungen

Beim Arztbesuch ist künftig eine Praxisgebühr zu entrichten. Diese beträgt 10,00 Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Werden Sie von einem Arzt zu einem Kollegen (Facharzt) überwiesen, wird im gleichen Quartal keine Praxisgebühr fällig. Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind ebenfalls von der Praxisgebühr ausgenommen. Suchen Sie selbst verschiedene Ärzte ohne Überweisung in einem Quartal auf, müssen Sie die Praxisgebühr mehrmals bezahlen.
Die Zuzahlungen bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln beträgt zukünftig 10 % des Preises. Mindestens werden jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Arzneimittel etc. fällig. Kostet ein Arzneimittel weniger als 5,00 Euro, ist natürlich nur der reale Preis zu zahlen. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Inkontinenz-Artikeln), beträgt die Zuzahlung maximal 10,00 Euro pro Monat.
Die Zuzahlung bei Heilmitteln (z. B. Massagen) und häuslicher Krankenpflege setzt sich zukünftig aus zwei Beträgen zusammen. Zum einen sind 10,00 Euro für das Rezept zu bezahlen; zum anderen 10 % der Kosten der Behandlung.
Bei stationärer Vorsorge oder Rehabilitation beträgt die Zuzahlung 10,00 Euro pro Tag. Sie ist für maximal 28 Tage pro Jahr zu leisten.
Bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe beträgt die Zuzahlung 10 %, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag.

Also ab 01.01.2004 alle Zuzahlungen quitteren lassen und am Ende des Jahres bei der Krankenkasse einreichen, bzw. wenn man meint, dass man 2 % seiner Bruttoeinnahmen (abzüglich der Freibeträge) bereits im Laufe des Jahres als Eigenanteil geleistet hat.
"


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