Re: ... ab wann kann ich wechseln? (Krankenkassenrecht)

Ulrich, (vor 7984 Tagen) @ whiskydean

Das Sonderkündigungsrecht kannst Du erst im Monat der Beitragserhöhung in Anspruch nehmen. Also im Januar. Allerdings hast Du auch schon im Dezember ein Sonderkündigungsrecht, wenn Du bei der letzten Erhöhung (von einem halben Jahr) bereits Mitglied warst. Das gilt nämlich unbegrenzt (auch wenn einige Krankenkassen was anderes behaupten).

Gruß, Ulrich


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