Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun (Krankenkassenrecht)
Ich bin ein Amerikanische Staatsbürger der seit 01.01.04 in Deutschland wohnt und arbeitet. Obwohl für mich die Beitrag deutlich höher wird, Ich würde mich trotzdem gerne als Freiwilliger beim eine GSK anmelden. Ich hab vor hier länger zu leben, und evtll. zu heiraten mit Familie.
Die Krankenkassen haben meine Antrag abgelehnt, auf der Grund das ich nicht vorher beim eine GSK versichert war. (Ich war natürlich in Amerika versichert, wiel ich da lebte).
Gibt es wirklich kein möglichkeit als ein Ausländer (der verdient mehr als der Pflichtgrenze) in der GSK Krankenkassen zu kommen??
Ich würde mich bedanken wenn andere Leute Erfahrung in diese Frage bringen könnten.
Mfg,
Timothy
Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun
Hallo!
Bist Du angestellt, oder bist Du selbständig?
Wenn Du angestellt und unter 55 Jahre bist, kannst Du dich freiwillig krankenversichern lassen. Frag nochmal bei den Krankenkassen nach und frage: ""Was ist denn mit dem § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V?""
Tschüs
Axel
Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun
Der §9 (1) Nr.3 SGB V besagt nur das jemand in der freiwilligen Versichewrung beitreten kann , der erstmals eine Beschäftigung aufnimmt.
Hierbei ist zu beachten das eine erstmalige beschäftigungsaufnahme unabhängig vom Land zu berücksichtigen ist. Also, wenn er in Amerika schon gearbeitet haben sollte zählt dieser Paragraph nicht mehr.
Daher funktioniert leider die freiwillige versicherung nicht