Wirkung von Beitragssatzsenkungen für Rentner (Krankenkassenrecht)
Hallo Forumsteilnehmer,
bislang war´s doch so, dass für Rentner vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres immer der allg. Beitragssatz galt, der am 1.1. d.J. gültig war.
Nun habe ich gehört, dass es da eine Änderung geben sollte, irgendetwas mit einer 3-monatigen Nachwirkungsfrist. Stimmt das? Wäre schön, wenn mir dabei jemand weiterhelfen könnte.
Danke, Marie
Re: Wirkung von Beitragssatzsenkungen für Rentner
Guten Tag, Marie!
Nach meiner Kenntnis besteht folgender Sachverhalt:
Bei der BKK Mobil Oil zum Beispiel gilt ab 1.1.2004 der allgemeine Beitragssatz 13,6 %. Laut einer gesetzlichen Regelung wird bei pflichtversicherten Rentnern diese Erhöhung aber erst drei Monate später wirksam. Freiwillige Rentner müssen schon ab 1.1.2004 den erhöhten Beitragssatz zahlen.
Ohne Gewähr, dafür mit besten Grüßen, Hofnarr