Wirkung von Beitragssatzsenkungen für Rentner (Krankenkassenrecht)

Marie @, Dienstag, 13.01.2004, 20:07 (vor 7619 Tagen)

Hallo Forumsteilnehmer,

bislang war´s doch so, dass für Rentner vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres immer der allg. Beitragssatz galt, der am 1.1. d.J. gültig war.

Nun habe ich gehört, dass es da eine Änderung geben sollte, irgendetwas mit einer 3-monatigen Nachwirkungsfrist. Stimmt das? Wäre schön, wenn mir dabei jemand weiterhelfen könnte.

Danke, Marie


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