Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Betty, Donnerstag, 15.01.2004, 10:18 (vor 7621 Tagen)

Ich brauche mal Eure Meinung: Meine KK hat rückwirkend zum 01.12.03 die Beiträge erhöht und dies habe ich erst von dieser Seite erfahren. Kein Brief an die Versicherten, kein Beitrag in der Mitgliedszeitung-nichts! Diese Art der Erhöhung hat mich total geärgert und deshalb möchte ich von meinen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen ( noch keine 18 Monate in der KK)
Die KK ist aber der Meinung, daß ich nur im Dezember hätte kündigen können und will mich erst nach 18 Monaten rauslassen.
Im Dezember habe ich aber noch nichts von der Erhöhung gewußt, den Gehaltsstreifen habe ich auch erst Anfang Januar erhalten. Ich konnte mich also gar nicht wehren!
Da mein Vertrauen zu der KK jetzt erst recht nicht mehr da ist, möchte ich aber auf jeden Fall dort raus.
Übrigens geht es mir nicht um den günstigsten Beitrag, sondern um eine ordentliche KK.
Vielleicht können sich ja mal Experten v. den KK dazu äußern. Danke für Eure Antwort schon einmal

Re: Sonderkündigungsrecht

bosselt, Donnerstag, 15.01.2004, 12:02 (vor 7620 Tagen) @ Betty

Hallo Betty,

schön wäre es natürlich, wenn Du uns sagen würdest, welche KK solche Mätzchen mit ihren Mitgliedern macht.

Zur leider immer noch nicht endgültig geklärten Frage der Termine beim Sonderkündigungsrecht findest Du eigentlich alles in älteren Forumsbeiträgen, musst nur ein bisschen suchen.

Viel Spass dabei

wünscht Dir

bosselt

Re: Sonderkündigungsrecht

Betty, Donnerstag, 15.01.2004, 12:26 (vor 7620 Tagen) @ bosselt

Es geht um die BKK Ahlmann.
Danke für Tip - ich werde mal die alten Beiträge lesen.
Ich glaube aber, daß sich bei den Fristen etwas geändert hat.
Aus dem Info-Teil dieser Internet- Seite geht zb. ein längeres Kündigungsrecht hervor. Was ist denn aktuell?

Re: Sonderkündigungsrecht

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Donnerstag, 15.01.2004, 19:56 (vor 7620 Tagen) @ Betty

Kurz und knapp: Das SGB V sieht keine Befristung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhung vor. Sie können also jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen.

Gruß,
die Redaktion

Re: Sonderkündigungsrecht

Lui, Freitag, 16.01.2004, 08:51 (vor 7620 Tagen) @ Redaktion krankenkassentarife.de

Nach meinem Wissensstand gilt das aber seit 01.01.2004 nicht mehr (dieser Fall liegt zwar noch in 2003 – nur der Vollständigkeit halber) – der entsprechende Passus in § 175 Abs. 4 SGB V lautet nun wie folgt:

Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.

Re: Sonderkündigungsrecht

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Freitag, 16.01.2004, 12:09 (vor 7619 Tagen) @ Lui

Danke für die Ergänzung! Ab 2004 ist die Kündigungsfrist auf zwei Monate beschränkt. Also: Erhöhung zum 1.1.2004, Kündigung bis spätestens 29.2.2004

Gruß, die Redaktion

Re: Sonderkündigungsrecht

ellen @, Donnerstag, 15.01.2004, 20:28 (vor 7620 Tagen) @ Betty

hi betti ! du kannst auf jedenfall die kasse wechseln zum ende des übernächsen monat nach deiner kündigung.(vieleicht kann ich dir helfen! )

Re: Sonderkündigungsrecht

Betty, Freitag, 16.01.2004, 09:35 (vor 7620 Tagen) @ ellen

Danke erst einmal für Eure Tips. Ich bin auch auf §175 Abs. 4 Satz 4 gestoßen und habe dies der BKK Ahlmann mitgeteilt.
Da haben sie denn wohl mal richtig in den Vorschriften nachgeguckt und wollen nun die Kündigunsbestätigung schicken. Aber erst einmal Mätzchen machen, vielleicht wehrt sich der Versicherte ja nicht.
Habt Ihr Tips für ""ordentliche"" aber einigermaßen günstige Kassen, die guten Service bieten?
Danke schon einmal im voraus

Re: Sonderkündigungsrecht

ellen @, Freitag, 16.01.2004, 16:45 (vor 7619 Tagen) @ Betty

hi betty! habe letzen jahres die bkk24 gefunden ,die niedriger beitragsatz,konstanter beitragsatz immer erreichbar,virtuelle geschäftsstelle,qualifiziertes personal,zusätzliche leistungen,u.v.m.es gibt wenige kassen die hohe ansprüchen gerecht werden.rund um service 24 std erreichbar. (zu zeit 13,3% algem.beitrags.,spürbare senkung in sicht.ich bin mit der bkk24 zufrieden.

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