ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? (Krankenkassenrecht)

Thorsten @, Samstag, 17.01.2004, 08:44 (vor 7619 Tagen)

Bis 31.12.03 konnten lediglich nach §§ 61-62 SGB V befreite Versicherte ambulante Fahrkosten über die Krankenkasse erstattet bekommen.
Nun sollen lt. BGM Chemo-/Strahlen-/ Dialysefahrten sowie Fahrten für Geh- u. Sehbehinderte bezahlt werden. Sollen nun alle o.g. Vers. amb. Fahrkosten über die Krankenkasse bezahlt bekommen, oder nur solche, die bis 31.12.03 schon als chronisch Kranke befreit waren ? Ansonsten könnten ja viel mehr Vers. amb. Fahrkosten einreichen, auch Vers. mit sehr guten Einkünften. Wo bleit da der gewünschte Einspareffekt der Gesundheitsreform ?

Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ?

Casablanca @, Mittwoch, 21.01.2004, 18:15 (vor 7614 Tagen) @ Thorsten

DIe Übernahme von Fahrkosten hing bis zum GMG nicht nur von den Einkünften ab, also auch damals war es möglich, im Rahmen einer Serienfahrt (wenn eine stationäre Behandlung verkürzt oder vermieden wurde) Fahrkosten erstattet zu bekommen.

Jetzt soll es so sein, dass u.a. ""chronisch Behandlungsbedürftige"" (nicht also chronisch Kranke) ambulante Fahrten geltend machen können. Ein Diabetiker, der über Tabletten eingestellt ist und nicht der Behandlung bedarf, ist zwar chronisch krank aber nicht behandlungsbedürftig.

Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ?

Mitch, Mittwoch, 21.01.2004, 21:11 (vor 7614 Tagen) @ Casablanca

ambulante Krankenfahrten bekommen nach Besprechung der Spitzenverbände Leute die sich wegen Chemo- oder Strahlentherapie in Behandlung sind, sowie Dialyse-Patienten.

Eine weitere Ausdehnung ist derzeit noch nicht entschieden.

Gruß
Mitch.

Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ?

Sora @, Donnerstag, 22.01.2004, 08:17 (vor 7614 Tagen) @ Casablanca

Die oben genannten Fahrten wurden auch bis 31.12.2003 bei allen Versicherten übernommen. Der Unterschied war nur, dass diese einen Eigenanteil von bis zu 13 € je Fahrt hatten und die ""Härtefälle"" nicht.
Jetzt zahlt jeder einen Eigenanteil.
Fahrtkosten werden generell nur noch für Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, sowie bei Leuten mit Schwerbehindertenausweis mit Eintrag aG (schwer gehbehindert), Bl (blind), H (hilfsbedürftig) übernommen.
Diese Fahrten müssen außerden vorher von der Kasse genehmigt werden.

Alle anderen Fahrten zur ambulanten Behandlung fallen aus dem Leistungskatalog. Leute, die bisher nach §61 befreit waren, können Busfahrkarten bzw. Kilometerpauschalen nicht mehr abrechnen.
Bei der Belastungsgrenze 2% (1% bei chronisch Kranken) zählen Fahrtkosten generell nicht mehr mit, außer die Zuzahlung zu genehmigten Fahrten.
Bis 31.12.2003 wurden die Fahrten zum Arzt in die Belatung eingerechnet. So mancher Bluthochdruckpatient hattte dadurch die 1% Klausel erfüllt und konnte sich fortan als ""chronisch Kranker"" befreien lassen.

Ich hoffe, jetzt ist es etwas klarer und man sieht, dass es doch Einsparpotential gibt.

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