ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? (Krankenkassenrecht)
Bis 31.12.03 konnten lediglich nach §§ 61-62 SGB V befreite Versicherte ambulante Fahrkosten über die Krankenkasse erstattet bekommen.
Nun sollen lt. BGM Chemo-/Strahlen-/ Dialysefahrten sowie Fahrten für Geh- u. Sehbehinderte bezahlt werden. Sollen nun alle o.g. Vers. amb. Fahrkosten über die Krankenkasse bezahlt bekommen, oder nur solche, die bis 31.12.03 schon als chronisch Kranke befreit waren ? Ansonsten könnten ja viel mehr Vers. amb. Fahrkosten einreichen, auch Vers. mit sehr guten Einkünften. Wo bleit da der gewünschte Einspareffekt der Gesundheitsreform ?