Re: Krankenkassen kündigen (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Sonntag, 18.01.2004, 16:54 (vor 7614 Tagen) @ Pantau

Einzige rechtlich sattelfeste Versendungsform: Einschreiben mit Rückschein (auf dem Rückschein muss der Empfänger den Erhalt des Briefes mit seiner Unterschrift bestätigen!).

Die Gerichte betrachten alle anderen Versendungsformen wegen fehlendem Nachweis des Empfängers (über den Erhalt der jeweiligen Briefsendung) als rechtlich ""nicht haltbar"".

Gruß
Elgin


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