Krankenkassen kündigen (Krankenkassenrecht)

Pantau, Sonntag, 18.01.2004, 13:27 (vor 7614 Tagen)

Hallo Leute!

Auch ich bin bisher noch bei der BKK Mobil OIl krankenkassenversichert. Aufgrund der erneuten Beitragssteigerung habe ich vor gut 2 Wochen ein Kündigungsschreiben zur BKK Mobil Oil per Post geschickt.
Leider hat es die Kasse wohl nicht nötig, dass sie mir diese Kündigung bestätigt.
Nun meine Frage: Ist es rechtlich i.O., wenn ich diese Kündigung noch mals per Fax bzw. E-Mail tätige???

Danke für eure Antworten!!

Re: Krankenkassen kündigen

Elgin Fischbach @, Sonntag, 18.01.2004, 16:54 (vor 7614 Tagen) @ Pantau

Einzige rechtlich sattelfeste Versendungsform: Einschreiben mit Rückschein (auf dem Rückschein muss der Empfänger den Erhalt des Briefes mit seiner Unterschrift bestätigen!).

Die Gerichte betrachten alle anderen Versendungsformen wegen fehlendem Nachweis des Empfängers (über den Erhalt der jeweiligen Briefsendung) als rechtlich ""nicht haltbar"".

Gruß
Elgin

Re: Krankenkassen kündigen

Herr Rossi @, Montag, 19.01.2004, 14:15 (vor 7613 Tagen) @ Pantau

"Hi,

Also meine Kündigungen haben immer länger als diese 2 Wochen gedauert:
DAK: ca 3 Wochen
Taunus BKK: ca 2 Monate ;-)

Ich würde also erstmal noch ein oder zwei Wochen warten...

Grüße"

Re: Krankenkassen kündigen

Pantau, Montag, 19.01.2004, 19:00 (vor 7613 Tagen) @ Herr Rossi

Danke, hat sich erledigt, heute kam die Bestätigung endlich per Post an!

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