Re: Rechtskreis West / Ost ? (Krankenkassenrecht)

xxx, Donnerstag, 22.01.2004, 20:40 (vor 7610 Tagen) @ Gerold

Hi,

grundsätlich gilt folgendes:

Der Rechtskreis richtet sich nach Deinem Beschäftigungsort bzw. dem Ort an dem der Arbeitgeber seine Personalabrechnung betreibt.
Für Dich wäre Rechtskreis also West.

Ausnahme ist Berlin => da gibts Sonderregelungen.


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