Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
Du erhälst 42 Tage Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Ob Du darüber hinaus einen Anspruch gegen Deinen Arbeitgeber hast, kannst Du evtl. dem für Dich gültigen Tarifvertrag entnehmen.
Sollte ein Tarifvertrag nicht anwendbar sein, erhälst Du von der Krankenkasse Krankengeld. Die Höchstdauer ist mir jetzt aber nicht bekannt. Solltest Du nach dem Bezug (Höchstdauer) des Krankengeldes immer noch nicht arbeitsfähig sein, erhälst Du vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld.
MfG
mt
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- Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach? -
Maxim,
28.01.2004, 22:12
- Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach? -
mt,
29.01.2004, 12:54
- Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach? - Sora, 29.01.2004, 13:34
- Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach? - Heinrihch, Michael, 31.08.2004, 14:26
- Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach? -
mt,
29.01.2004, 12:54