Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach? (Krankenkassenrecht)

Maxim @, Mittwoch, 28.01.2004, 22:12 (vor 7604 Tagen)

Hallo liebe Leutchen,

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Bin gesetzlich pflichtversichert, Single.

Wie lange hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber? Bin schon seit zwei Wochen krank geschrieben.

Danach erhält man doch Krankengeld von der Krankenkasse?

Wie lange denn?

Und dann?


Mfg

Maxim

Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach?

mt, Donnerstag, 29.01.2004, 12:54 (vor 7603 Tagen) @ Maxim

Hallo,

Du erhälst 42 Tage Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Ob Du darüber hinaus einen Anspruch gegen Deinen Arbeitgeber hast, kannst Du evtl. dem für Dich gültigen Tarifvertrag entnehmen.

Sollte ein Tarifvertrag nicht anwendbar sein, erhälst Du von der Krankenkasse Krankengeld. Die Höchstdauer ist mir jetzt aber nicht bekannt. Solltest Du nach dem Bezug (Höchstdauer) des Krankengeldes immer noch nicht arbeitsfähig sein, erhälst Du vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld.

MfG
mt

Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach?

Sora @, Donnerstag, 29.01.2004, 13:34 (vor 7603 Tagen) @ mt

Der Höchstanspruch auf Krankengeld beträgt 78 Wochen für dieselbe Erkrankung.
Eventuell müssen aber noch Vorerkrankungszeiten mitgerechnet werden, die den Anspruch verkürzen können.
Konkret kann da eigentlich immer nur die eigene Krankenkasse Auskunft geben.

Re: Lohnfortzahlung, Krankengeld und danach?

Heinrihch, Michael @, Dienstag, 31.08.2004, 14:26 (vor 7388 Tagen) @ mt

Habe am 07.03.03 Antrag auf Rente gestellt, seit dem krank
geschrieben. Ab dem 14.07.03 Arebeitslosengeld bezogen da die 78 Wochen um waren. Rente wurde abgelehnt bin dann
am 01.07.04 wieder arbeiten gegangen, am 13.07. krank geschrieben mit der selben Krankheit wie vorher bis zum 24.08.04 . Jetzt bezahlt mir weder der Arbeitsgeber noch die Krankenkasse die Kranken zeit von 6 Wochen. Wer kann mir weiter helfen .
Danke Micha

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