Sonderkündigungsrecht / Fusion (Krankenkassenrecht)

HWA @, Freitag, 30.01.2004, 20:38 (vor 7602 Tagen)

Meine BKK hat zum 01.01.2004 fusioniert und hat am 14.01.2004 eine Beitragserhöhung rückwirkend zum 01.01.2004 bekannt gemacht. Kann ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen

Re: Sonderkündigungsrecht / Fusion

R. Frank @, Samstag, 31.01.2004, 16:59 (vor 7601 Tagen) @ HWA

Habe mich auch mit dem Thema beschäftigt.
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen gilt nicht
bei Fusionen. Du kannst nur wechseln, wenn Du mind. 18 Monate lang Mitglied einer der fusionierten Kassen warst. Es lohnt sich jedoch mit seiner Kasse über eine mögliche Kündigung zu verhandeln. Manche sind hier kulant. Die Sozialgerichte haben über das Sonderkündigungsrecht bei fusionsbedingten Beitragserhöhungen bislang noch nicht entschieden.
Grüße

Sonderkündigungsrecht bei Fusion möglich!

Maxim @, Freitag, 06.02.2004, 22:18 (vor 7595 Tagen) @ HWA

Hallo,

habe hier was zum Thema gefunden bei Finanztest:

Kassen-Fusion
Schnelle Kündigung möglich?

Erstmals hat jetzt ein Landessozialgericht geurteilt, dass gesetzlich Krankenversicherte ihre Krankenkasse schneller verlassen dürfen, wenn diese durch eine Fusion ihren Beitragssatz erhöht. Bislang müssen Versicherte, die noch keine 18 Monate Mitglied der Kasse waren, weiter in der Kasse bleiben, auch wenn der Beitrag steigt.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt gab drei AOK-Mitgliedern recht, die bei der Fusion der AOKen Halle und Magdeburg zur AOK Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 kündigen wollten, weil ihr Beitragssatz sich von 14,1 auf 14,4 Prozent erhöhte. Das Gericht befand, dass die Kasse ein Sonderkündigungsrecht einräumen müsse, wenn die Beitragssatzerhöhung mit der Vereinigung der Krankenkassen zusammenfällt. Es sei kein Unterschied zwischen einer ""normalen"" Beitragssatzanhebung und einer solchen bei Kassen-Fusion erkennbar (Az. L 4 KR 33/00).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch für andere Betroffene von fusionsbedingten Beitragserhöhungen wurde Revision beim Bundessozialgericht zugelassen. Die AOK Sachsen-Anhalt hat allerdings bereits angekündigt, nicht in Revision gehen zu wollen.




Tipps

Argument. Falls Sie Ihrer Kasse wegen einer Beitragserhöhung im Rahmen einer Fusion kündigen wollen, beziehen Sie sich auf das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Das ist eine Argumentationshilfe für Sie, auch wenn das Urteil nicht auf andere Fälle übertragbar ist.

Widerspruch. Lehnt die Kasse Ihre Kündigung ab, können Sie Widerspruch einlegen.

Mitgliedschaftsdauer. Wenn Sie länger als 18 Monate Mitglied Ihrer Krankenkasse sind, können Sie ohnehin jederzeit wechseln.


Re: Sonderkündigungsrecht bei Fusion möglich!

Philipp, Montag, 29.03.2004, 15:36 (vor 7544 Tagen) @ Maxim

Das Sozialgericht Stuttgart hat auch geurteilt, daß ein Sonderkündigungsrecht bei einer Fusion besteht (Urteil rechtskräftig!). Begründet wurde dies damit, daß die Kassen primär Kosten sparen sollen und erst wenn es nicht mehr anders geht Beiträge erhöhen sollen. Mit der Aussetzung des Sonderkündigungsrechtes bei einer Fusion würden aber die Kassen quasi einen Freibrief bekommen ihre Beiträge zu erhöhen welches im Widerspruch mit dem Ziel der effizienten Nutzung der Ressourcen ist.

SonderKündigung bei der BKK-Taunus ist abgewiesen worden

Christian @, Dienstag, 06.04.2004, 15:17 (vor 7536 Tagen) @ Maxim

Meine Kündigung bei der BKK-Taunus ist heute abgewiesen worden.
Und das trotz Angabe der beiden Gerichtsurteile (Urteil Sozialgericht Stuttgart, 28.10.2003, Az: S 4 KR 5695/03, rechtskräftig Urteil Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, 16.12.2003, Az: L 4 KR 33/00, rechtskräftig).

Dagegen, dass mir die BKK-Taunus das Sonderkündigungsrecht verweigert werde ich nach Ostern Wiederspruch einlegen.
Geeignete Vorlage: (wie schon genannt)http://www.finanztest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_KNR=0&p_E1=2&p_E3=140&p_Inh=I:1170782
Eine mögliche Klage behalte ich mir vor.

Hier noch einige Angabe zur BKK-Taunus
-In dem Artikel http://www.taunus-bkk.de/?news_id=591&newskat=5 ""Ein neuer Beitragssatz"" wird die aktuelle Kostensituation beschrieben.
Demzufolge war die Kostensituation bekannt --> ""wirtschaftliche Stabilität der Kasse im Interesse aller Mitglieder sicher zu stellen"". Von einer Beitragserhöhung Aufgrund der FUSION ist in dem gesamten Beitrag keine Rede!

Noch 2Wochen vor der Beitragserhöhung hat die BKK-Taunus Kundenwerbung (auch an der Arbeitgeber) mit Ihrem niedrigen Beitragssatz betrieben (Briefe liegen vor).

Gruß
Christian

Re: Sonderkündigungsrecht bei Fusion möglich!

Eva, Dienstag, 13.04.2004, 16:36 (vor 7528 Tagen) @ Maxim

Auch ich werde dem Bescheid der BKK Taunus widersprechen. Ich halte diese Art der Beitragserhöhung für unseriös. Zuerst wird man ""geködert"" mit günstigen Beitragssätzen und später wird man an einer - rechtmässigen - Kündigung gehindert.
Dieses Verhalten ist vertrauensschädigend und macht einen eher krank wie gesund!
Ich hoffe sehr, die Taunus besinnt sich eines besseren!

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