Direktlebensversicherung (Krankenkassenrecht)

Erwin @, Donnerstag, 05.02.2004, 14:29 (vor 7596 Tagen)

ich habe seit 9 Jahren eine Direktlebensversicherung, die ich ausschliessung selbst finanziere und der Ablauf im Jahr 2006 liegt. Muss ich nach der Gesundheitsreform darauf Beitraege an die Krankenkasse zahlen?

Re: Direktlebensversicherung

Mitch, Donnerstag, 05.02.2004, 17:44 (vor 7596 Tagen) @ Erwin

Hallo.

Nein, Du musst keine Beiträge davon bezahlen, da Du - wie Du ja schreibst - diese ausschlieslich selbst finanzierst.

Anders würde das aussehen, wenn sich Dein Arbeitgeber an der Zahlung der Beiträge auch nur minimalst beteiligt. Dann ist der Ausschüttungsbetrag 120 Monate lang beitragspflichtig...

Gruß
Mitch

Re: Direktlebensversicherung

G.Schekorr @, Montag, 23.04.2007, 16:34 (vor 6423 Tagen) @ Mitch

Sehr geehrte Damen und Herren,
in 1981 Lebensversicherung abgeschlossen.Vers.nehmer ist
der Arbeitgeber.Versicherte Person:ich selbt.
Vers.beiträge von meinem Gehalt steuerfrei unter Abzug sv.-pf
an Vers.ges
Auszahlung: 03/2008.
Ich habe also 25 Jahre SV von Prämie an ges.KRK gezahlt.
Muß ich bei Auszahlung in 03/2008 oder evtl.bei früherer
Rückzahlung nochmals KRK Beiträge für 10 Jahre leisten?
Bitte um Ihre Antwort bitte mit Angabe § des Gesetzbuches.
mit freundlichen Grüßen
Günter Schekorr

Re: Direktlebensversicherung

Neunsinger @, Mittwoch, 04.07.2007, 10:55 (vor 6351 Tagen) @ Mitch

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Nov.2006 meine Versicherung ausbezahlt bekommen
und muss hierfür 120 Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Die Beiträge wurden von mir bezahlt und von meinem Arbeitgeber
im Sammelverfahren einbehalten und an meine LV überwiesen.
Im Juli 2003 ging ich auf Grund von Altersteilzeit in den Ruhestand.
Meine Versicherung empfahl die LV aus steuerl. Gründen bestehen
zu lassen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit die LV ohne Abzüge mir auszahlen zu lassen.
Es wurde mir auch von der Vers.selbst am 7.1.2004 mit geteilt,
dass aus heutiger Sicht mein Vertrag, auf grund der neuen Gesetzeslage nicht betroffen ist. Meiner Versicherung habe ich
Falschberatung vorgeworfen und sie für den Schaden verantwortlich gemacht. Sie lehnt das ab und teilt mir mit ich hätte ja kündigen
kännen. Was kann ich tun nachdem ein erheblicher Schaden end-
stand.

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