Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)

Michael @, (vor 7917 Tagen)

Hallo!
Vielleicht kann mir bei meiner Frage jemand weiterhelfen:

Habe mich aufgrund des Beitragsatzes (damals noch 11,9 %) für die IKK-Direkt entschieden. Die Mitgliedschaft beginnt eigentlich ab morgen, 01.03.04. Jetzt habe ich auf der Homepage der IKK-Direkt gesehen, das der Beitragssatz doch bei 12,9 % bleibt.

Nun meine Frage: Kann ich mich jetzt trotzdem noch für eine andere Kasse ab 01.03.04 entscheiden, da ich ja wg. des günstigen Beitragssatzes zur IKK-Direkt wechseln wollte und dies nun ja hinfällig ist?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Knut, (vor 7917 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

mir geht es auch so, und habe die Frage so ähnlich am 26.2 auch schon ins Forum gestellt. Meine Mitgliedsschaft bei der IKK-Direkt begänne am 1.4.04. In der Kündigungsbestätigung meiner bisherigen Krankenkasse steht der Hinweis: ""Die Kündigung wird gem. §175 Abs. 2 Satz 4 SGB V wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist der zur Meldung verpflichteten Stelle (z.B. dem Arbeitgeber) eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedschaftsbescheinigung nachweist."" Zitat Ende.
Wenn man es so liest, könnte man meinen, dass man die Versicherten-Karte und weiteren Unterlagen der IKK-Direkt einfach unter den Tisch fallen lassen könnte. Ich werden für mich den Sachverhalt aber noch weiter prüfen.

Gruß, Knut.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

sora @, (vor 7916 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

wenn du eine Kündigungsbestätigung bei der IKK eingereicht hast und eine Mitgliedsbescheinigung der IKK bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast, so ist der Kassenwechsel zustande gekommen - ganz unabhängig vom Beitragssatz. Da es sich hier nicht um eine Erhöhung handelt, wird´s wohl auch schwer mit Sonderkündigung. Pech gehabt.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Sora @, (vor 7916 Tagen) @ Knut

Hallo Knut,

wenn deine Kündigung erst zum 31.3. wirksam wird, hast du noch alle Möglichkeiten. Du kannst z.B. deine Kündigung widerrufen oder dich einfach an eine andere Kasse wenden, und deren Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber vorelegen. Mußt halt für den Fall irgendwie deine Kündigungsbestätigung wieder zurück bekommen.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Michael, (vor 7916 Tagen) @ Sora

hallo nochmal!

die kündigungsbestätigung meiner alten kasse habe ich noch im original (ging nur per telefax an die ikk-direkt). mein arbeitgeber hat bis heute noch keine mitgliedsbescheinigung der ikk-direkt bekommen.

habe mich soeben mit unserem personalbüro abgesprochen und gleich den widerruf zur ikk-direkt gefaxt und werde mich gleich bei der bkk-conzelmann versichern.

für mich handelt es sich hierbei um sowas wie ""vortäuschung falscher tatsachen"", da ich ja nur wg. dem günstigen beitragssatz zur ikk-direkt wechseln wollte. da dies ja jetzt nicht mehr gegeben ist, möchte ich natürlich zu einer günstigeren kasse.

gruß

michael

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Camillo, (vor 7916 Tagen) @ sora

Versuche gerade Infos für ein ähnliches Problem zu erhalten (siehe Beitrag vom 27.2: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung......).
Habe mit der BVA telefoniert, die mir mitteilte, daß der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Arbeitgeber die Versicherungs- bestätigung erhalten hat. Der Mitarbeiter der BVA versucht nun noch eine § zu finden, in dem stehen soll, dass man auch danach noch ne Möglichkeit zur Kündigung hat.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Camillo, (vor 7916 Tagen) @ Sora

Hallo Sora

bist du dir sicher, dass man auch noch kündigen kann, wenn der Arbeitgeber, die neue Versicherungsbestätigung schon hat?

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

sora, (vor 7916 Tagen) @ Michael

Wenn du bis heute keine Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorgelegt hast, ist deine Kündigung zum 29.02.2004 so3wieso hinfällig. Du mußt bei deiner alten Kasse bleiben.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

sora, (vor 7916 Tagen) @ Michael

Hi Michael,

wenn du bisher keine Mitgliedsbescheinigung einer neuen Kasse bei deinem Arbeitgeber vorgelegt hast, dann ist deine kündigung sowieso unwirksam. Du mußt bei deiner alten Kasse bleiben.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Trabbifahrer, (vor 7916 Tagen) @ Camillo

Hallo Camillo,

falls du innerhalb der Kündigungsfrist bei 5 verscheidenen Krankenkassen eine neue Mitgliedschaft beantragst (und jeder die Kündigungsbestätigung der alten KK als Kopie mitreichst) und alle 5 Krankenkassen dem Arbeitgeber rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung senden dann hast du gegenüber deinem Arbeitgeber ein Wahlrecht, d.h. für eine der fünf Kassen kannst du dich dann entscheiden. (Steht in einem gem. Rundschreiben der SApitzenverbände, als nähere Erläuterung zum § 175 Kasenwahlrecht).

Solltest du dich ggü. dem Arbeitgeber nicht äußern, darf dieser aus den gewählten 5 Kassen eine aussuchen. Widerruf etc. bei den anderen 4 Kassen ist noch nicht mal notwendig, denn wenn diese keine Anmeldung vom Arbeitgeber erhalten kommt die Mitgliedschaftz nicht zu Stande.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Camillo, (vor 7916 Tagen) @ sora

Hallo sora

Was bedeutet das genau? Bin in dann wieder bei der alten KV verpflichtet 18 Mondate zu bleiben oder beginnt jetzt wieder die zweimonatige Kündigungsfrist oder kann ich mir jederzeit ne neue KV suchen? Hast du da vielleicht weitere Infos?

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Camillo, (vor 7916 Tagen) @ Trabbifahrer

Hallo Trabbifahrer

Kannst du mir vielleicht sagen wo ich das Rundschreiben der Spitzenverbände finden kann?

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Sora, (vor 7915 Tagen) @ Camillo

Hallo Camillo,

nein, man hat dann keine neue Bindungsfrist von 18 Monaten. man muß halt nur, wenn man wechseln möchte, erneut kündigen mit der üblichen Kündigungsfrist.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Trabbifahrer, (vor 7908 Tagen) @ Camillo

es handelt sich um das Rundschreiben vom 12.06.2003 (RdSchr. 03h) Titel5.5. Abs. 7

-> Erklärung ggü. mehrerer Krankenkassen.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

incognito @, (vor 7908 Tagen) @ Trabbifahrer

Hallo Trabbifaher,

ich kann das erwähnte Rundschreiben leider auf g-k-v.com oder sonstwo nicht finden. Gibt es hierzu einen link oder eine nähere Info, wo das Rundschreiben abrufbar ist.

Danke!

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Incognito, (vor 7908 Tagen) @ Trabbifahrer

So, habe noch mal etwas gesucht und die Verlautbarung der Spitzenverbände vom 22.11.2001 gefunden.

http://www.g-k-v.com/media/Rundschreiben/kk_wahlrecht_221101.pdf

In Ziff. 5.1. ist alles ausführlich dargestellt. Wer also wie ich noch im Januar 2004 bei seiner alten Krankenkasse zum 01.04.2004 gekündigt hat um zur ikk direkt zu wechseln kann also noch bis zum 31.03. seine Krankenkassenwahl widerrufen und sich eine andere Kasse suchen bzw. seine Kündigung widerrufen und bei der alten bleiben.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Camillo, (vor 7907 Tagen) @ Incognito

Vielen Dank für die konkrete Angabe der web-side. Die hat mir sehr geholfen. Ich denke in diesem Schreiben seht wirklich alles drin was man für einen Wechsel braucht.

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Tarzan @, (vor 7904 Tagen) @ Camillo

Macht Euch nicht so viele Gedanken! Die IKK-Direkt zwingt niemanden, Mitglied zu bleiben. Einfach Bescheid sagen, dann wird die Mitgliedschaft storniert!
Aber warum überhaupt? Geht`s viel billiger? Die IKK-Direkt klagt weiter, andere erhöhen! Die BKK Mobiloil wird bald bei über 14% sein, die Taunus BKK wird am 01.04. oder 01.05.04 bei 13,8% sein. Dann geh`ich doch lieber zur IKK-Direkt, da weiß ich, dass ich 12,9% zu zahlen habe und keine kurzfristige Erhöhung folgt, im Gegenteil: Entweder wird der Beitragssatz von 11,9% gerichtlich durchgesetzt oder aber die vorhandenen Überschüsse reichen lange Zeit aus, um den Beitrag bei 12,9% stabil zu halten. Die Mitgliedschaftserklärung zur IKK-Direkt jetzt zurückzuziehen halte ich persönlich für völlig unsinnig. Wie lange bleibt die BKK Conzelmann bei 12,2%? Bis 31.12.?

Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam?

Incognito, (vor 7902 Tagen) @ Tarzan

Die Frage, ob man wegen 0,7 % oder weniger in eine andere Kasse wechselt muss jeder für sich beantworten. Etwas anderes ist mir viel wichtiger gewesen. Gem. eines Artikels der Stiftung Warentest hätte die IKK Direkt den Beitrag nach dem erstinstanzlichen Urteil des Sozialgerichts nicht von sich aus senken dürfen. Zunächst hätte auch nach dem Urteil eine Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt eingeholt werden müssen. Wäre diese verweigert worden, so hätte die IKK dann daraus vollstrecken müssen. Dass sie das nicht getan haben, sondern mit dem Beitragssatz von 11.9 % geworben haben, hinterlässt bei mir einen schlechten und unseriösen Eindruck - offenbar war die Mitgliederwerbung wichtiger. Wäre man den vorgeschriebenen Weg gegangen, würde es jetzt nicht notwendig sein diese Diskussion zu führen.

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