Re: Direktlebensversicherung (Krankenkassenrecht)
Bis zu dem Auszahlungszeitpunkt hat sich mit 100 % Sicherheit diese Verbeitragung verändert.
Es gibt zur Zeit in diesem Punkt eine grosse Diskrepanz zwischen GKV und PKV-Mitgliedern.
PKV brauchen dies nämlich nicht zu verbeitragen.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger selbst sind sogar dagegen.
Also wenn man nicht in den nächsten Monaten den Betrag ausbezahlt bekommt, kann man sich ruhig zurücklegen.