Direktlebensversicherung (Krankenkassenrecht)

Bergner. Ch. @, (vor 7908 Tagen)

Wo muss ich Widerspruch gegen eine volle Krankenkassenbesteuerung
bei Auszahlung meiner Direktlebensversicherung (2009) einlegen?
Diese Versicherung hat meine Firma angelegt und bezahlt. Ich bin freiwillig versichert.

Re: Direktlebensversicherung

jammi, (vor 7908 Tagen) @ Bergner. Ch.

Den Einspruch kannst du bei deiner zuständigen Krankenkasse einreichen

Re: Direktlebensversicherung

gundolfo @, (vor 6537 Tagen) @ jammi

Die Thematik ist mir bekannt und ich habe bei meiner GKV Widerspruch gegen die Bebeitragung eingelegt. Als Antwort erhielt ich die Aussage: „Wir möchten die Rechtslage - für alle betroffenen Mitglieder - in Musterstreitverfahren überprüfen lassen. Dabei wird es zu verbindlichen Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichtes und gegebenenfalls auch des Bundesverfassungsgerichtes kommen.“ Von der Bebeitragung wäre ich jedoch bis dahin nicht entbunden. Nun traue ich schon nicht mehr der Aussage der GKV. Wer kennt das entsprechende Aktenzeichen für ein Musterstreitverfahren? Oder handelt es sich dabei nur um eine Verzögerungstaktik der GKV? Dass die Rechtsänderung zur Modernisierung der KGV in der Sache keinen Bestandsschutz für Verträge vor 2004 vorgesehen hat ist ein Skandal und absolut nicht hinnehmbar. Warum begehren alle davon Betroffenen nicht auf???

Re: Direktlebensversicherung

Bernhard Piltz @, (vor 6489 Tagen) @ jammi

Meine Direkt-Lebensversicherung endet am 1. 1. 2010.
Weiß jemand ob schon ein Urteil zur Verbeitragung der ausgezahlten
Summe ergangen ist.
Wenn ja, bitte das Aktenzeichen angeben.
Danke

Re: Direktlebensversicherung

nimms leicht, (vor 6489 Tagen) @ Bernhard Piltz

http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/4dd04a17de79c763c1257249004a7703/6eb830ae393a731ec1257176001b783a?OpenDocument

Landessozialgericht

Re: Direktlebensversicherung

Nimms leicht , (vor 6489 Tagen) @ nimms leicht

http://www.vdak-aev.de/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versorgungsbezuege/B_12_KR_1_06_R_13092007.pdf

Bundessozialgericht

Re: Direktlebensversicherung

Werner, (vor 7907 Tagen) @ Bergner. Ch.

Bis zu dem Auszahlungszeitpunkt hat sich mit 100 % Sicherheit diese Verbeitragung verändert.
Es gibt zur Zeit in diesem Punkt eine grosse Diskrepanz zwischen GKV und PKV-Mitgliedern.
PKV brauchen dies nämlich nicht zu verbeitragen.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger selbst sind sogar dagegen.
Also wenn man nicht in den nächsten Monaten den Betrag ausbezahlt bekommt, kann man sich ruhig zurücklegen.

Nachfrage

Jens @, (vor 7907 Tagen) @ Werner

Noch mal langsam für dumme.

Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV-Mitgliedern bezüglich Direktlebensversicherung?

Re: Nachfrage

Werner, (vor 7903 Tagen) @ Jens

Laut Gesetz muss nur der GKV"ler Direktversicherung verbeitragen für die nächsten zehn Jahre im vorraus.
PKV"ler brauchen dies nicht.

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