Re: Kostenübernahme bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Eigentlich sollte für dei Reha die Rentenversicherung zuständig sein. Wer hat denn die Genehmigung erteilt?
Eigentlich sollte für dei Reha die Rentenversicherung zuständig sein. Wer hat denn die Genehmigung erteilt?
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