Re: Fahrkostenerstattung (Krankenkassenrecht)

yanni, (vor 7905 Tagen) @ Sare

Hallo. Ich arbeite im Leistungsbereich einer Krankenkasse. Bei der Fahrkostenerstattung werden 0,22 € je gefahrenen Kilometer mit dem PKW angesetzt. Dieser Wert ergibt sich aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG).

MfG Yanni


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