Re: Fahrkostenerstattung (Krankenkassenrecht)
Hallo. Ich arbeite im Leistungsbereich einer Krankenkasse. Bei der Fahrkostenerstattung werden 0,22 € je gefahrenen Kilometer mit dem PKW angesetzt. Dieser Wert ergibt sich aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG).
MfG Yanni