Fahrkostenerstattung (Krankenkassenrecht)

Sare @, (vor 7904 Tagen)

Ich hatte im letzten Jahr eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung. Nun möchte ich die Fahrkosten erstattet haben.
Meine Krankenkasse rechnet das mit 14ct pro km. Meine jetzige Krankenkasse und einige andere behaupten der richtige Wert beträgt 22ct pro km. Was ist nun richtig, bzw. wenn ich Widerspruch einlege auf was kann ich mich berufen? Gibt es eine gesetzl. Grundlage oder kann jede Kasse machen was sie will?.
M.f.G.
Sare

Re: Fahrkostenerstattung

yanni, (vor 7904 Tagen) @ Sare

Hallo. Ich arbeite im Leistungsbereich einer Krankenkasse. Bei der Fahrkostenerstattung werden 0,22 € je gefahrenen Kilometer mit dem PKW angesetzt. Dieser Wert ergibt sich aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG).

MfG Yanni

Re: Fahrkostenerstattung

Sarelia @, (vor 7902 Tagen) @ yanni

Danke für die Antwort. Dann kann ich also Einspruch einlegen und eine neue Berechnung fordern?
Gruß
Sare

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