Hallo,
leider ist auch das grds. rechtmäßig und ist bei allen kassen gleich. Für Versorgungsbezüge wird immer der am 1.7. eines Jahres gültige (bisher halbe, jetzt der ganze allgemeine)Beitragssatz für die Bemessung ab dem 1.1. des Folgejahres berücksichtigt. Und da die dak am 1.7 15,2 % hatte, bleibt die Senkung auf 14,7 bis zum 1.1.06 hier ausgesetzt.
P.S.: Ein Kassenwechsel würde sich daher lohnen! Auch Rentner können wechseln und werden dafür sogar mit Mitgliederprämien und Befreiungen geködert. Denn Rentner bringen im Kassenausgleich
RSA eine Menge für eine Kasse, wenn es sich um einen halbwegs Gesunden handelt.
Grüße