Re: 18 Monate Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Dienstag, 30.03.2004, 08:43 (vor 7546 Tagen) @ Guido L.

"§ 175 Abs. (4) Satz 1.... an die Wahl 18 Monate gebunden....

§ 175 Abs. (4) Satz4 .... dir Kündigung wird wirksam.....

-> d.h. inclusive Kündigunsfrist reichen 18 Monate Mitgliedschaft, du kannst also vorher kündigen.

Wenn du z.B. schon nach 12 Monaten kündigst, ist die Krankenkasse verpflichtet (!!!!) dein Kündigungsdatum anzupassen und zu korrigieren ( dann auf den Ablauf des 18. Monats, steht dann in der Kündigungsbestätigung).

Also im Zweifelsfall kündigen und abwarten was in der Bestätigung steht.

-> oder aber den Preis Preis sein lassen ;-)"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum