Re: 18 Monate Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)
"§ 175 Abs. (4) Satz 1.... an die Wahl 18 Monate gebunden....
§ 175 Abs. (4) Satz4 .... dir Kündigung wird wirksam.....
-> d.h. inclusive Kündigunsfrist reichen 18 Monate Mitgliedschaft, du kannst also vorher kündigen.
Wenn du z.B. schon nach 12 Monaten kündigst, ist die Krankenkasse verpflichtet (!!!!) dein Kündigungsdatum anzupassen und zu korrigieren ( dann auf den Ablauf des 18. Monats, steht dann in der Kündigungsbestätigung).
Also im Zweifelsfall kündigen und abwarten was in der Bestätigung steht.
-> oder aber den Preis Preis sein lassen "
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- 18 Monate Bindungsfrist -
Guido L.,
29.03.2004, 19:55
- Re: 18 Monate Bindungsfrist - Franz, 29.03.2004, 20:04
- Kostenlose Infos am Telefon hier... - Franz, 29.03.2004, 20:08
- Re: 18 Monate Bindungsfrist -
Trabbifahrer,
30.03.2004, 08:43
- Re: 18 Monate Bindungsfrist - Guido L., 30.03.2004, 18:54