18 Monate Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)

Guido L., Montag, 29.03.2004, 19:55 (vor 7547 Tagen)

Hallo,

wie sieht das eigentlich mit der Kündigung zum Ende der Bindungsfrist aus.
Darf ich erst nach den 18 Monaten kündigen oder kann ich meine Kündigung schon zum Ende der Bindungsfrist aussprechen.
Dazu habe ich noch keine genauen Infos gefunden.

Guido

Re: 18 Monate Bindungsfrist

Franz, Montag, 29.03.2004, 20:04 (vor 7547 Tagen) @ Guido L.

...hm, 18 monatige Bindungsfrist... mind. 18 Monate Mitglied bei Deiner Kasse, also sollte die Kündigung mit zweimonatiger Frist zum Ende des 18. Monats doch möglich sein, oder?

Hat´s schon jemand probiert?

Kostenlose Infos am Telefon hier...

Franz, Montag, 29.03.2004, 20:08 (vor 7547 Tagen) @ Guido L.

Die sollten´s eigentlich wissen und geben Auskünfte sogar kostenlos...

Weitere Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung beantwortet Ihnen das
Bürgertelefon des Bundsministeriums für Gesundheit:
Montag - Donnerstag von 8 bis 20 Uhr zum Nulltarif, Tel. 0800 / 151 51 59

Re: 18 Monate Bindungsfrist

Trabbifahrer, Dienstag, 30.03.2004, 08:43 (vor 7546 Tagen) @ Guido L.

"§ 175 Abs. (4) Satz 1.... an die Wahl 18 Monate gebunden....

§ 175 Abs. (4) Satz4 .... dir Kündigung wird wirksam.....

-> d.h. inclusive Kündigunsfrist reichen 18 Monate Mitgliedschaft, du kannst also vorher kündigen.

Wenn du z.B. schon nach 12 Monaten kündigst, ist die Krankenkasse verpflichtet (!!!!) dein Kündigungsdatum anzupassen und zu korrigieren ( dann auf den Ablauf des 18. Monats, steht dann in der Kündigungsbestätigung).

Also im Zweifelsfall kündigen und abwarten was in der Bestätigung steht.

-> oder aber den Preis Preis sein lassen ;-)"

Re: 18 Monate Bindungsfrist

Guido L., Dienstag, 30.03.2004, 18:54 (vor 7546 Tagen) @ Trabbifahrer

Danke für eure Antworten.

Ein Kollege hatte das gleiche Problem und seine Kündigung zum Ende der Bindungsfrist wurde heute angenommen.

Guido

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