18 Monate Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wie sieht das eigentlich mit der Kündigung zum Ende der Bindungsfrist aus.
Darf ich erst nach den 18 Monaten kündigen oder kann ich meine Kündigung schon zum Ende der Bindungsfrist aussprechen.
Dazu habe ich noch keine genauen Infos gefunden.
Guido
Re: 18 Monate Bindungsfrist
...hm, 18 monatige Bindungsfrist... mind. 18 Monate Mitglied bei Deiner Kasse, also sollte die Kündigung mit zweimonatiger Frist zum Ende des 18. Monats doch möglich sein, oder?
Hat´s schon jemand probiert?
Kostenlose Infos am Telefon hier...
Die sollten´s eigentlich wissen und geben Auskünfte sogar kostenlos...
Weitere Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung beantwortet Ihnen das
Bürgertelefon des Bundsministeriums für Gesundheit:
Montag - Donnerstag von 8 bis 20 Uhr zum Nulltarif, Tel. 0800 / 151 51 59
Re: 18 Monate Bindungsfrist
"§ 175 Abs. (4) Satz 1.... an die Wahl 18 Monate gebunden....
§ 175 Abs. (4) Satz4 .... dir Kündigung wird wirksam.....
-> d.h. inclusive Kündigunsfrist reichen 18 Monate Mitgliedschaft, du kannst also vorher kündigen.
Wenn du z.B. schon nach 12 Monaten kündigst, ist die Krankenkasse verpflichtet (!!!!) dein Kündigungsdatum anzupassen und zu korrigieren ( dann auf den Ablauf des 18. Monats, steht dann in der Kündigungsbestätigung).
Also im Zweifelsfall kündigen und abwarten was in der Bestätigung steht.
-> oder aber den Preis Preis sein lassen "
Re: 18 Monate Bindungsfrist
Danke für eure Antworten.
Ein Kollege hatte das gleiche Problem und seine Kündigung zum Ende der Bindungsfrist wurde heute angenommen.
Guido