Rücknahme einer Anmeldung (Krankenkassenrecht)
Ich habe bei der BKK Mobil Oil wegen Beitragserhöhung zum 01.04.2004 gekündigt.
Habe mich zum 01.04.2004 bei der BKK Exklusiv angemeldet. Zwischenzeitlich hat die BKK Exklusiv mitgeteilt, ab 01.04.2004 ebenfalls die Beiträge zu erhöhen.
Ist es möglich die Anmeldung bei der BKK Exklusiv zurückzunehmen und vorerst bei der BKK Mobil Oil zu bleiben?
Re: Rücknahme einer Anmeldung
Beachte
SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
10) Wird die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger zu einer Krankenkasse gekündigt (§ 175), beginnt die Mitgliedschaft bei der neugewählten Krankenkasse abweichend von den Absätzen 1 bis 9 mit dem Tag nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der Kündigung.
Fußnote
Re: Rücknahme einer Anmeldung
einfach bei der alten Kasse die Kündigung widerrufen
Re: Rücknahme einer Anmeldung
Hallo. Du kannst noch bis 31.03.2004 telef. die Kündigung widerrufen. Die BKK MOBIL OIL akzeptiert telef. Rücknahmen.