kündungsfristen allgemein (Krankenkassenrecht)
2 fragen:
1. angenommen eine kasse erhöht zum 01.04 beitrag.
laut sonderkündigungsrecht kann ich innerhalb 2 monaten kündigen. angenommen ich kündige am 10.04., ab wann bin ich dann frühestens frei gestellt und kann mich somit dann anderweitig versichern?
bringt es zeitlich was, wenn man im vorfeld die beitragserhöhung zum 01.04 mitbekommt und bereits am 31.03. kündige?
2. angenommen ich bin bei einer kasse 16 monate dabei.
ich möchte nach 18 monaten von meinem generellem kündigungsrecht gebrauch machen. kann ich dann schon nach 16 monaten die kündigung einreichen, damit ich sofort mach 18 monaten freigestellt bin oder kann ich das erst mach 18 monaten machen und bin somit 20 monate an die kasse gebunden?
gesamter Thread:
- kündungsfristen allgemein -
rooky,
03.04.2004, 16:55
- Re: kündungsfristen allgemein -
Bernd,
04.04.2004, 11:05
- Re: kündungsfristen allgemein - rooky, 06.04.2004, 18:44
- Re: kündungsfristen allgemein -
Bernd,
04.04.2004, 11:05